Donnerstag, Mai 27, 2010

Freie Bahn für Schwarz-Surfer

Einige Haller schützen ihr Internet-Funknetz nicht, obwohl dies vorgeschrieben ist

"Schock", "Praxis", "Lass-die-Finger-weg": Haller sind kreativ, wenn sie Namen für ihr WLAN vergeben. Besitzer sind verpflichtet, die Netze auch zu verschlüsseln. Das ist aber nicht immer der Fall, wie ein Test zeigt.

THUMILAN SELVAKUMARAN

 
Die Neue Straße in Schwäbisch Hall: Auch hier ist ein WLAN-Netz ungesichert. HT-Praktikantin Julia Günter kann sich mit dem Laptop ohne weiteres ins Internet einloggen - über den Anschluss eines Anwohners.
Foto: Thumi

Schwäbisch Hall In der Heimbacher Gasse sucht das Testgerät der Redaktion als erstes. 17 WLAN-Netze (Wireless Local Area Network) findet es auf Anhieb. Darunter "Phoseidon", "Hassenfussnet" und der eindeutige Name der Praxis nebenan. Die Funknetze für den Internetzugriff sind hier vorbildlich geschützt, die Namen sagen aber zu viel aus. Jeder kann schnell Rückschlüsse auf die Anschlussinhaber ziehen.

Einige Meter weiter, über die Henkersbrücke bis zum

Grasmarkt: Hier ist die Dichte der Netze deutlich höher. Und: Ohne weiteres ist der Weg in drei Netze frei. Ausgestattet mit WLAN-fähigem Laptop oder Handy kann sich jeder einloggen, auf fremde Kosten im Internet surfen, Daten herunterladen - auch illegal Musikstücke aus Tauschbörsen ziehen. Rechtlich identifizierbar bleibt aber nur der Anschlussinhaber. Außerdem wird mit offenen Netzen der Zugriff auf persönliche Daten auf deren Festplatten erleichtert.

Funknetze haben eine Reichweite von mehreren hundert Metern - und strahlen auch durch Wände in die Öffentlichkeit. WLAN ist heute Standard, um Computer über Funk mit dem Router zu verbinden. Letzteres, das Gerät an der Telefondose, stellt den Internetzugang her.

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat vergangene Woche entschieden, dass Privatpersonen ihre Funknetze vor fremden Zugriff schützen müssen. Ein Anschlussinhaber hatte dies nicht getan. Als er im Urlaub war, hatte ein Unbekannter illegal Musik aus dem Internet geladen. Das BGH gab der Plattenfirma teilweise Recht. "Der Beklagte haftet nach den Rechtsgrundsätzen auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten - nicht aber auf Schadensersatz", heißt es vom BGH. Bürger, die ihre Netze nicht schützen, müssten bei einer Klage mit Gebühren von bis zu 100 Euro rechnen. Für eine Haftung auf Urheberrechtsverletzung bedarf es nach Meinung des Richters aber Vorsatz.

Auch Google geriet in die Kritik. Bei der Erfassung der Straßendaten für das Projekt 3D-Kartenprojekt "Street-View" hat der Konzern zahlreiche Funk-Netzwerke in Deutschland erfasst und gespeichert. Der Suchmaschinenanbieter hat nun nach reichlich Widerstand zugesichert, sämtliche Daten zu löschen.

In der Haller Innenstadt hätte das Fahrzeug häufig offene WLAN-Netze gefunden. Auf der Test-Tour vom Grasmarkt durch die westliche Innenstadt bis zur Unterlimpurger Straße waren rund 14 Netze offen - von mehr als 150 getesteten. Am Sparkassenplatz sind beispielsweise drei offen. Ein Gastronom hat sein WLAN eindeutig identifizierbar nach dem ehemaligen Namen seiner Bar benannt. Etwas weiter laden "hpsetup" und gleich mehrere Netz mit dem Titel "DLink" zum Surfen ein. Theoretisch lässt sich fast von jedem Punkt der Strecke eine Verbindung zu fremden Netzen herstellen.

"Jedes offene WLAN-Netz ist eine Einladung zum Schwarz-Surfen" sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in einem Interview. "Wer sein Netz nicht verschlüsselt, muss damit rechnen, dass Unbekannte widerrechtlich darauf zugreifen und den Internetzugang auch für Straftaten nutzen."

Aber nicht nur in der Innenstadt: Auch auf dem Teurershof nahe des Altersheims lässt es sich auf Anhieb in zwei Netze einloggen. Am Hagenbacher Ring, vor einem Hochhaus, sind drei Netze offen. Ein Privatmann verrät nicht nur seinen Vornamen, sondern auch, dass er beim Haller Flugzeugsitz-Hersteller arbeitet.

Der Stichproben-Test der Redaktion zeigt: Die meisten Haller haben ihre Netze verschlüsselt. Etwa fünf Prozent der überprüften Netze sind aber für jeden frei zugänglich.